Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2026

 

Die Schulpflicht beginnt gemäß § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes für die Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder vom Schulbesuch für ein Jahr oder ein weiteres Jahr zurückgestellt waren, weiterhin am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen, wenn sie schulreif sind. Über die Schulreife entscheidet die Schulleitung. Erneut anzumelden sind auch Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

 

Informationen zur Aufnahme erteilt die jeweils zuständige  Grundschule.

 

 

Grundschulbezirk Rehfelde

Grundschule Rehfelde, Ernst-Thälmann-Straße 42

Tel.: 033433-150-415

 

Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger wird an folgenden Tagen durchgeführt:

 

Montag, 17.11.2025 ab 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Montag, 24.11.2025 ab 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

im Haus II - EIngang über den Schulhof - Mitteleingang

 

 

Termine für die Anmeldung zum Schulbesuch Ihres Kindes vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Frau Georges

(Sekretariat Grundschule 033433 150415) im Zeitraum:

 

17.11.2025 bis 20.11.2025 jeweils von 8.00 - bis 10.00 Uhr

 

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung das anzumeldende Kind, die Geburtsurkunde des Kindes, die Formulare der Grundschule Rehfelde, die Ihnen bereits übergeben wurden, Schweigepflichtsentbindung sowie Ihren Personalausweis mit.

 

Weiterhin besteht Nachweispflicht zu folgenden Sachverhalten:

  1. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung (wird von der Kita erstellt)
  2. Gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs;
  3. Gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung;
  4. Gegebenenfalls den Nachweis über das Sorgerecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder entsprechende Gerichtsurteile bzw. Negativbescheinigungen des Jugendamtes.
  5. Nachweis der Masernschutzimpfung

 

Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen als der zuständigen Schule einschulen wollen, können Sie nach erfolgter Anmeldung in der zuständigen Schule einen Antrag an das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) stellen.

Das erforderliche Formular erhalten Sie in der zuständigen Schule. Sofern Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen möchten, müssen Sie das der für Sie zuständigen Schule bei der Anmeldung mitteilen.

Termin zum Adventsnachmittag: Freitag, 5.12.2025


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